Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wichtig für ausländische Austeller
Die Mehrwertsteuer kann ausländischen Unternehmen auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern erstattet werden, wenn

  • die gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn in Ihrem Land keine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer erhoben wird, oder im Fall der Erhebung an in Deutschland ansässige Unternehmen erstattet wird;
  • der Antrag fristgerecht (spätestens 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Messe stattfand) gestellt wird.

Rückerstattungsservice Mehrwertsteuer
Beantragen Sie mit unserer Hilfe die Erstattung Ihrer gezahlten Mehrwertsteuer.

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Ansprechpartner

Bundeszentralamt für Steuern
Passower Chaussee 3b
16303 Schwedt/Oder

Tel: 01888 406-0
Fax: 01888 406-4722
www.bzst.bund.de


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